So funktioniert die Berechnung
Der Kreditbetrag wird einmal zu Beginn ausbezahlt. Die erste Zahlung erfolgt nach einem vollen Monat, jede weitere am Monatsende. Ein Monat entspricht einem Zwölftel des Jahres; unterschiedlich lange Kalendermonate werden nicht gesondert berücksichtigt.
Der jährliche Sollzins wird durch zwölf geteilt. Separat eingegebene Anfangsgebühren werden einmal zusätzlich bezahlt. Sie erhöhen die Gesamtkosten, aber nicht die Kreditschuld. Der Kreditrechner zeigt daraus Rate, Zinsen und Gesamtzahlung; im Tilgungsplan sehen Sie jede Monatszeile.
Monatsrate und Tilgung
Bei vorgegebener Laufzeit wird eine regelmäßige Rate berechnet. Sie setzt sich aus Zinsen und Tilgung zusammen. Bei positivem Sollzins fallen mit sinkender Schuld weniger Zinsen an; bei gleicher Rate wächst dadurch der Tilgungsanteil.
Wenn Sie stattdessen eine Monatsrate vorgeben, wird die Rückzahlungsdauer aus dem monatlichen Plan ermittelt. Die Rate muss mehr als die Monatszinsen decken. Sonst sinkt die Schuld nicht. Gerechnet wird höchstens bis Monat 600.
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Für den Kreditbetrag P, den Monatszins r = jährlicher Sollzins / 100 / 12 und n Monate lautet die ungerundete Rate:
A = P × r / (1 − (1 + r)^(−n))
Bei 0 % Zins ist A = P / n.
Bei positivem Monatszins und vorgegebener Rate A ergibt −ln(1 − P × r / A) / ln(1+r) eine ungerundete Laufzeit, sofern A > P × r. Das tatsächliche Ergebnis folgt aus dem auf Cent gerechneten Zahlungsplan.
Rundung und letzte Zahlung
Die reguläre Rate und die monatlichen Zinsen werden kaufmännisch auf Cent gerundet: ab einem halben Cent wird aufgerundet. Die letzte Zahlung wird an die noch offene Schuld samt Zinsen angepasst.
Beispiel: 1.000,00 Euro ohne Zins über drei Monate ergeben Zahlungen von 333,33 Euro, 333,33 Euro und 333,34 Euro. So werden genau 1.000,00 Euro zurückgezahlt.
Die Gesamtzahlung enthält alle tatsächlichen Zahlungen plus separat erfasste Gebühren. Der Kreditbetrag ist darin bereits enthalten. Zinskosten plus Gebühren sind dagegen nur die erfassten Finanzierungskosten.
Sondertilgung und Schlusszahlung
Eine Sondertilgung erfolgt nach der normalen Rate des gewählten Monats. Sie senkt die Zinsen ab dem Folgemonat. Entweder bleibt die Rate gleich und die Laufzeit verkürzt sich, oder die Restschuld wird bis zum ursprünglichen Ende mit einer neuen Rate verteilt.
Es wird höchstens die dann noch offene Schuld zusätzlich getilgt. Kosten einer ausgeführten Sondertilgung werden separat bezahlt und nicht automatisch anteilig gekürzt. Ist der Kredit bereits zurückgezahlt, werden spätere Sondertilgungen samt Kosten nicht ausgeführt. Für sehr kleine Beträge kann die Cent-Rundung eine verlässliche neue Rate verhindern.
Eine vereinbarte zusätzliche Schlusszahlung, auch Ballon genannt, wird bis zum letzten Monat offengelassen. Die gesamte letzte Zahlung enthält diesen Betrag bereits; er darf nicht nochmals addiert werden. Bei einer Schlusszahlung in voller Höhe des Kreditbetrags decken die laufenden Raten nur die Zinsen. Ohne Zinsen können sie null sein.
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Mit dem zusätzlichen Schlussbetrag B lautet die ungerundete Rate bei positivem Monatszins:
A = [P − B / (1+r)^n] × r / [1 − (1+r)^(−n)]
Bei 0 % gilt A = (P−B) / n. Der Schlussbetrag muss zwischen 0 und dem Kreditbetrag liegen. Im letzten Monat wird die tatsächlich noch offene Schuld samt Zinsen bezahlt.
Umschuldung / Vergleich
Verglichen werden die Zahlungen bis zum selben Monatsende und die dann verbleibende Schuld. Beim neuen Umschuldungsszenario kommen die separat bezahlten Wechselkosten hinzu. Ein positiver Unterschied bedeutet eine niedrigere Vergleichssumme des neuen Szenarios zu diesem Zeitpunkt.
Der erste rechnerische Schnittpunkt ist der erste Monat, in dem die neue Vergleichssumme nicht höher ist. Später kann sich die Richtung erneut ändern. Zahlungen werden nicht abgezinst; der Vergleich ist daher kein wirtschaftlicher Break-even.
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Für den gewählten Monat h ist der Unterschied:
D(h) = [alte Zahlungen bis h + alte Restschuld] − [Wechselkosten + neue Zahlungen bis h + neue Restschuld]
Bei zwei eigenen Angeboten enthält jede Vergleichssumme die jeweiligen Anfangsgebühren. Unterschiedliche Kreditbeträge werden getrennt dargestellt, ohne eine direkte Kostendifferenz auszuweisen.
Wohnfinanzierung und Zinsänderung
Der Finanzierungsbedarf ist Kaufpreis plus selbst eingegebene Erwerbsnebenkosten minus Eigenmittel. Die Nebenkosten werden dadurch bereits berücksichtigt und später nicht nochmals addiert.
Am gewählten Zinshorizont wird die Restschuld nach der Monatszahlung ermittelt. Ein selbst eingetragener späterer Sollzins gilt ab dem Folgemonat. Die Restschuld wird dann mit einer neuen Rate über die verbliebene Laufzeit verteilt.
Ist der spätere Zinssatz unbekannt, bleibt die Anschlussrechnung offen. Eine Fortsetzung mit dem bisherigen Zins ist nur eine Vergleichsannahme. Ist die Schuld bereits bezahlt, ist keine weitere Zinsphase nötig.
Grenzen der Berechnung
Die Rechner dienen eigenen Kreditszenarien. Sie bewerten weder Leistbarkeit noch Bonität und berechnen keinen gesetzlichen Effektivzins. Nicht enthalten sind taggenaue Zinsen, Ratenpausen, Zahlungsverzug, laufende Versicherungen und nicht eingegebene Kosten. Auch spätere Zinssätze, Verkaufserlöse oder Anschlussfinanzierungen werden nicht vorausgesagt.
Geldbeträge werden auf Cent erfasst. Unterstützt werden positive Kreditbeträge bis 10.000.000 Euro, Sollzinsen von 0 bis 100 % und ein bis 600 ganze Monate. Diese Eingabegrenzen beschreiben keine üblichen Kreditkonditionen. Unbekannte Pflichtangaben und Kosten dürfen nicht als 0 behandelt werden.
Vertragliche Zahlungstermine, Rundungsregeln oder Zinsänderungen können zu anderen Ergebnissen führen. Nutzen Sie für konkrete Vereinbarungen die Angaben und Zahlungspläne Ihres Vertrags.